Informationen zu Krankenfahrten mit der City Ambulanz

Die City Ambulanz ist Ihr verlässlicher Partner für sichere und bequeme Krankenfahrten. Wir verstehen, wie wichtig es ist, dass Patienten pünktlich und komfortabel zu ihren medizinischen Terminen gelangen, ohne auf medizinische Betreuung während der Fahrt angewiesen zu sein. Mit unserem spezialisierten Fahrdienst stellen wir sicher, dass Sie stets in guten Händen sind, egal ob Sie eine Fahrt im Tragestuhl oder eine liegende Krankenfahrt benötigen. Vertrauen Sie auf die City Ambulanz, um stressfrei und sicher an Ihr Ziel zu kommen.

Krankenfahrten und Krankentransporte – Was ist der Unterschied?

Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind zuverlässige Transportmöglichkeiten zu medizinischen Terminen unerlässlich. Dabei ist es wichtig, zwischen Krankenfahrten und Krankentransporten zu unterscheiden, da beide unterschiedliche Bedürfnisse der Patienten abdecken.

Krankenfahrten

Krankenfahrten sind für Patienten gedacht, die keine medizinische Betreuung während der Fahrt benötigen. Diese Fahrten bieten eine sichere und bequeme Möglichkeit, um zu Arztterminen oder Behandlungen zu gelangen, ohne dass spezielle medizinische Ausrüstung oder kontinuierliche Überwachung erforderlich ist. Krankenfahrten können durch öffentliche Verkehrsmittel, private Fahrzeuge, Taxis oder spezialisierte Krankenfahrdienste erfolgen.

Krankentransporte

Krankentransporte hingegen werden dann benötigt, wenn Patienten während der Fahrt medizinische Betreuung oder spezielle medizinische Ausrüstung benötigen. Diese Transporte werden von qualifiziertem Personal durchgeführt und sind besonders für Patienten geeignet, deren Gesundheitszustand eine ständige Überwachung erfordert.

Als City Ambulanz Limburg und City Ambulanz Westerwald bieten wir ausschließlich Krankenfahrten an, um sicherzustellen, dass Patienten sicher und bequem zu ihren medizinischen Terminen gelangen.

 

Welchen Transport benötigen Sie? – Hinweise zu speziellen Krankenfahrten

Krankenfahrt mit Tragestuhl:

Für Patienten mit eingeschränkter Mobilität, die nicht in einem normalen Sitz sitzen können.

Beispiel: Wenn es Ihnen aufgrund eingeschränkter Mobilität oder nach einer Operation nicht möglich ist, den Weg von Ihrer Wohnung zum Fahrzeug oder zum Arzt selbstständig zu bewältigen, bietet eine Krankenfahrt mit Tragestuhl die ideale Lösung. Mit dem Tragestuhl ermöglichen wir Ihnen eine sichere und komfortable Beförderung – von Ihrer Haustür bis zu Ihrem medizinischen Termin – ganz ohne zusätzliche Belastung.

Liegende Krankenfahrt:

Für Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht sitzen dürfen.

Beispiel: Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht sitzen dürfen, ist eine liegende Krankenfahrt die richtige Wahl. Sie werden liegend in einem speziell ausgestatteten Fahrzeug transportiert, um sicherzustellen, dass Ihre Gesundheit nicht beeinträchtigt wird.

Regelmäßige Fahrten zu Behandlungen mit spezialisierten Transportdiensten:

Krankenfahrten zur Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie

Wichtige Informationen zu Ihrem Pflegegrad

Die Kostenübernahme von Krankenfahrten kann je nach Pflegegrad variieren. Hier sind die wichtigsten Informationen:

Pflegegrade 1 und 2

Fahrten zur Kurzzeitpflege oder zurück können über den Entlastungsbetrag (125 € mtl.) der Pflegekasse abgerechnet werden. Ambulante Krankenfahrten müssen im Vorfeld von der Krankenkasse schriftlich genehmigt werden.

Pflegegrad 3

Bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung ist i. d. R. keine Genehmigung der Krankenkasse für eine Krankenfahrt notwendig. Betrifft Schwerbehindertenausweis A, g, b, h

Pflegegrade 4 und 5

Krankenfahrten müssen nicht vorab der Krankenversicherung vorgelegt werden, sie gelten bereits als genehmigt.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Kostenübernahme für Krankenfahrten wird von den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt und erfordert gegebenenfalls eine vorherige Genehmigung. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Regelungen.

Voraussetzungen:

  • Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich und sollte vor der Fahrt ausgestellt werden. In Ausnahmefällen kann sie auch nachträglich ausgestellt werden.

  • Die Fahrt muss im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse medizinisch notwendig sein.

 

Genehmigung:

  • In der Regel ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse notwendig, insbesondere bei Fahrten ohne besonderen Pflegegrad.

Pflegegrad-Ausnahmen:

  • Bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung sowie bei den Pflegegraden 4 und 5 sind die Fahrten in der Regel bereits als genehmigt zu betrachten.

Krankenfahrten der City Ambulanz

Wir garantieren Ihnen, dass Sie Ihre medizinischen Termine sicher und komfortabel wahrnehmen können.

Ihre persönliche Krankenfahrt buchen Sie ganz einfach telefonisch– unser qualifiziertes Personal berät Sie gerne.

 

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